Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft
Egal ob man Landwirt:in, Obst- oder Gemüsebäuerin oder -bauer, Winzer:in, Privatwald- oder Hofladenbesitzer:in ist, an einer Versicherung wie der Betriebshaftpflicht kommt man schwerlich vorbei. Der Hof selbst, die Tiere, die Maschinen und die Erzeugnisse sind doch das Kapital eines jeden Betriebs und sind einer unvermeidlichen Gefährdungslage ausgesetzt. Eine Betriebshaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen und schützt vor unberechtigten Ansprüchen. Betriebsgebäude, bewirtschaftete Flächen und Immobilien sind versichert, aber vor allem auch Maschinen wie Mähdrescher oder Rübenvollernter und vieles andere mehr. Hinzu kommen im Zeitalter der Digitalisierung und des Klimaschutzes im Rahmen des Smart Farmings betriebseigene Hardware oder kostspielige Photovoltaikanlagen. Bei all dem ist der Grad individueller Ausrichtungen von Betrieben mit speziellen Ansprüchen in der Landwirtschaft sehr ausgeprägt, weshalb die Versicherer Sondervereinbarung-en mit Versicherungsnehmer:innen treffen. Die Bedingungen und Notwendigkeiten hängen eben von der Ausrichtung land-wirtschaftlicher Betriebe im Einzelfall ab.

Foto: Randy Fath/unsplash
KFZ-Haftpflicht in der Landwirtschaft
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, aber für sie gelten bei land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen besondere Bedingungen. So ist es wichtig zu wissen, dass etwa für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie zum Beispiel Harvester oder Lesemaschinen, auch spezielle Tarife gelten. Tatsächlich sind in der Landwirtschaft ja auch einige Fahrzeuge von der Pflichtversicherung befreit. Das gilt etwa für zulassungsfreie Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer sowie Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis sechs Stundenkilometer. Die Versicherer aber empfehlen auch hier KFZ-Haftpflichtversicherungen, weil es ja durchaus sein kann, dass man diese Fahrzeuge einmal außerhalb ihres üblichen Funktionsradius einsetzt. Man denke nur an den Einsatz einer Zugmaschine bei Festen, Kirchweih, Fastnacht oder Weinbergsrundfahrten. Außerdem sind Spritzschäden beim Einsatz der Fahrzeuge sowie eine Kfz-Umweltschadenhaftpflichtversicherung mitversichert.

Foto: Warren Wong/unsplash
Unfallversicherung für Landwirt:innen
Wer schon einmal mit einem Mähdrescher gearbeitet hat oder mit einem aggressiven Bullen im Stall zeigen musste, wer hier das Sagen hat, weiß, wie gefährlich landwirtschaftliche Berufe sein können.
Eine Unfall-Police speziell für Landwirt:innen schützt den Betreiber und seinen Hof vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Unfälle auf dem Feld, auf schwerem Gerät, im Um-gang mit Traktoren und Vieh kann eben schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall ist gar die Weiterführung des Betriebs durch den Verunglückten gefährdet und kann den Lebensunterhalt einer ganzen Familie bedrohen. Um solche Fälle abzudecken, reicht ein gesetzlicher Unfallschutz in den meisten Fällen nicht aus. Es gibt finanzielle Absicherung-en für Landwirt:innen und ihre Familien. Für selbstständige Landwirt:innen, Winzer:innen und Gärtner:innen leisten manche Versicherer schon eine einmalige Kapitalauszahlung ab einem Prozent Invalidität. Zusätzlich sind Vereinbarungen einer Progression oder Mehrleistung möglich, wodurch die Versicherungsleistungen bei schweren Verletzungen besonders stark steigen.
.jpg)
Foto: Annie Spratt/unsplash
Tierversicherungen für jede Tierart
Pferde, Hunde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen oder Ge-hegewild und exotische Tiere sind das Kapital vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Und diese Tiere sind mehr als gefährdet. Aus diesem Grund sollte man über eine Versicherung bei Tod oder Nottötung infolge von Unfällen oder Krankheiten auf jeden Fall nachdenken. Eine jeweilige Versicherungssumme wird bei Antragstellung vereinbart und im Entschädigungsfall werden 80 % der Versicherungssumme eines Tieres ersetzt. Der Restwert des Tieres wird auf die Entschädigung angerechnet. Für jede einzelne Tierart kann man solche Policen abschließen. Rinderbestandsversicherungen dienen etwa der Absicherung der Milchkuh- und Mutterkuhherden sowie ihrer Jung- und Masttierbestände. Zusätzlich kann man Zuchtbullen und Weiderinder versichern lassen. Bei den Mast- und Zuchtschweineversicherungen werden Mastschweine-Bestandsversicherungen, Mastschweine-Stückversicherungen, Bestandsversicherungen für Zuchtsauen und Einzeltierversicherungen für Zuchteber angeboten. Bei Schweinen sind Transportschäden oder amtlich beanstandete Schlachtkörpermängel bei gewerblicher Schlachtung ja immer ein Risiko.